Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, müssen sehr viele Entscheidungen gleichzeitig getroffen werden. Bei der Wahl des passenden Bettes sind wir Ihnen gern behilflich. Erfahren Sie hier, wie Sie in wenigen Schritten das Bett erhalten, das zu Ihren Anforderungen passt.
Unser "Rundum-Sorglos-Service" für Sie - ausführliches Video zum Thema Schritt
für Schritt zum Pflegebett von Burmeier
Sie wollen ein Pflegebett beantragen und benötigen eine Hilfestellung? Ausführliche Informationen und praktische Erläuterungen
finden Sie ebenfalls in unserem Kundenmagazin FORUM.
Die Entscheidung für ein Pflegebett ist immer sehr persönlich und individuell. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger den Alltag ohne Pflegebett nicht mehr meistern können, suchen Sie bitte Ihren Hausarzt auf. Er wird Sie beraten und ggf. ein Pflegebett verordnen. Die Kosten übernimmt dann die Kranken- oder Pflegeversicherung.
Fühlen Sie sich noch fit und würden gern zusätzlich die Unterstützung eines elektrisch verstellbaren Bettes genießen? Dann fragen Sie in Ihrem Sanitätsfachhandel nach Modellen für den Privatkauf. Unser Regia erfüllt die höchsten Ansprüche – auch als Partnerbett. Klicken Sie hier zum Regia.
Bei Ihrem zuständigen Arzt – der Antrag wird über den betreuenden Arzt gestellt und bei der Krankenkasse eingereicht.
Medizinischer Dienst der Krankenkasse (MDK) – bei einer Pflegebedürftigkeit kann der MDK im Pflegegutachten vermerken, dass ein Pflegebett benötigt wird, um die häusliche Pflege zu erleichtern. Dann werden die Kosten evtl. von der Pflegekasse übernommen. » Jetzt das Infovideo "Der Weg zum Pflegebett" ansehen
Pflegebetten von Burmeier sind nach der Norm IEC 6060.1.2.52 für Erwachsene konstruiert. Nutzer müssen daher mindestens 146 cm groß sein, 40 kg wiegen und einen Body Mass Index (BMI) von 17 aufweisen. Unterschreitet der Pflegebedürftige eines dieser Maße, empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit Ihrem Sanitätsfachhändler, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.
Damit die deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen die Kosten für ein Pflegebett oder ein anderes Hilfsmittel übernehmen können, muss das Produkt den Mindeststandards der jeweiligen Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis entsprechen. Dazu dient die Erteilung einer Hilfsmittelnummer. So können sich alle darauf verlassen, dass das Produkt mindestens den Anforderungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Viele Betten von Burmeier besitzen zwei Nummern: eine Nummer in der Kategorie „Krankenpflegeartikel“ für Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich und Teilhabe und eine weitere Nummer in der Produktgruppe „Pflegehilfsmittel“ für die Nutzung in der häuslichen Pflege. Eine Übersicht all unserer Hilfsmittelnummern finden Sie am Ende des Gesamtkatalogs. Produkte ohne Hilfsmittelnummer können ebenfalls vom Kostenträger übernommen werden und werden in einem besonderen Verfahren im Einzelfall vor Genehmigung geprüft.
Den Burmeier-Partner in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Händlersuche.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Händler vor Ort. Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein Ordnungsinstrument der Kostenträger und stellt keine Positivliste dar, wie etwa bei Arzneimitteln. Eine Kostenübernahme ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung immer möglich. Die benötigten Unterlagen erstellt Ihr Sanitätshaus gerne mit Ihnen zusammen. Hier geht es zur Händlersuche.
Die Kranken- oder Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Standardversorgung – besorgen Sie sich einfach Rezept von Ihrem behandelnden Arzt und reichen dieses gemeinsam mit Ihrem Fachhändler vor Ort ein.
Möchten Sie ein neues Pflegebett oder eine individuelle Ausstattung über den Standard hinaus, konfigurieren Sie Ihr Wunschbett hier. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Fachhändler in der Nähe.
Burmeier setzt auf den medizinischen Fachhandel. Sie finden Ihren Händler vor Ort bequem über unsere Händlersuche.
Viele Sanitätshäuser zeigen eine Auswahl unserer Betten in ihren Geschäftsräumen. In unserem Ausstellungsgebäude in Herford können Sie alle Modelle in einer wohnlich gestalteten Umgebung besichtigen. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Betten von Burmeier sind besonders haltbar und langlebig. Ihre Einsatzdauer hängt darüber hinaus von Faktoren wie der Intensität der Nutzung und der Zahl der Einsatzorte ab. Angaben zur erwartbaren Nutzungsdauer finden Sie in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Modells. Klicken Sie hier zu den Gebrauchsanweisungen.
Auf den Produktseiten auf www.burmeier.com und auf dem YouTube-Kanal der Stiegelmeyer-Gruppe: https://www.youtube.com/user/StiegelmeyerGruppe
Jedem Pflegebett liegt eine gedruckte Gebrauchsanweisung bei, bitte bewahren Sie diese gut auf. Sollte die Gebrauchsanweisung nicht vorliegen, können Sie diese auf unserer Website im Downloadbereich als PDF herunterladen. Zum Bettenfinder.
Ansprechpartner bei allen Servicefragen ist der medizinische Fachhändler in Ihrem Sanitätshaus. Zur Händlersuche.
Sie können handelsübliche Matratzen in den Maßen des Bettenmodells verwenden. Sollten Sie extrem hohe oder aufeinander gestapelte Matratzen einsetzen, ist ggf. eine Erhöhung der Seitensicherung mithilfe eines aufsteckbaren Holmes empfehlenswert. Bitte verwenden Sie keine Matratzen mit Federkern. Die Mindestanforderung an die Matratze ist in der Gebrauchsanweisung beschrieben. Für besonders gesunden und erholsamen Schlaf können wir Ihnen unsere Burmeier-Matratzen empfehlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Burmeier-Pflegebetten mit einem 24-Volt-Antriebssystem stellt das Schaltnetzteil direkt an der Steckdose eine Schutzkleinspannung her. Dadurch befindet sich keine 230 Volt führende Komponente mehr in der Nähe des Bewohners. Mit diesem System bleibt das Bett im Ruhezustand stromlos und im Betrieb werden nur 24 Volt benötigt, sodass der Energieverbrauch insgesamt um bis zu 93 % sinkt. Ableitstrommessungen sind über die zu erwartende Nutzungsdauer des Bettes hinaus nicht notwendig.
Ein Aufrichter am Pflegebett dient dem Nutzer vor allem dazu, sich bequemer im Bett zu positionieren. Er hilft dabei, sich höher Richtung Kopfende zu ziehen oder sich auf die andere Seite zu drehen.
Der Aufrichter von Burmeier hat eine Traglast von 75 kg. Da der Nutzer während des Hochziehens im Bett liegt und nur ein Teil seines Gewichts auf den Aufrichter einwirkt, reicht diese Traglast in der Regel auch für schwergewichtige Bewohner aus. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Sanitätsfachhändler beraten.
Serienmäßig ist ein Aufrichter im Lieferumfang unserer Bettenserien Dali, Westfalia, Allura und beim Schwerlastbett Gigant enthalten. Bei allen weiteren Modellen ist er optional erhältlich.
Unser Standard-Liegeflächenmaß beträgt 90 x 200 cm. Für Menschen mit einer Körpergröße über 1,90 m empfiehlt sich eine Bettverlängerung, die optional erhältlich ist. Die Betten Regia und Inovia mit teleskopierbarer Seitensicherung lassen sich sogar auf eine Länge von 227 cm verlängern. Wer mehr Komfort in der Breite wünscht, findet in unserem Katalog Modelle mit 100, 120 und 140 cm Breite.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!
Industriestraße 53
32120 Hiddenhausen