Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, müssen sehr viele Entscheidungen gleichzeitig getroffen werden. Bei der Wahl des passenden Bettes sind wir Ihnen gern behilflich. Erfahren Sie hier, wie Sie in wenigen Schritten das Bett erhalten, das zu Ihren Anforderungen passt.
Sie wollen ein Pflegebett beantragen und benötigen eine Hilfestellung? Ausführliche Informationen und praktische Erläuterungen
finden Sie ebenfalls in unserem Kundenmagazin FORUM.
Bei Ihrem zuständigen Arzt – der Antrag wird über den betreuenden Arzt gestellt und bei der Krankenkasse eingereicht.
Medizinischer Dienst der Krankenkasse (MDK) – bei einer Pflegebedürftigkeit kann der MDK im Pflegegutachten vermerken, dass ein Pflegebett benötigt wird, um die häusliche Pflege zu erleichtern. Dann werden die Kosten evtl. von der Pflegekasse übernommen. » Infografik
Damit die deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen die Kosten für ein Pflegebett oder ein anderes Hilfsmittel übernehmen können, muss das Produkt den Mindeststandards der jeweiligen Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis entsprechen. Dazu dient die Erteilung einer Hilfsmittelnummer. So können sich alle darauf verlassen, dass das Produkt mindestens den Anforderungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Viele Betten von Burmeier besitzen zwei Nummern: eine Nummer in der Kategorie „Krankenpflegeartikel“ für Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich und Teilhabe und eine weitere Nummer in der Produktgruppe „Pflegehilfsmittel“ für die Nutzung in der häuslichen Pflege. Eine Übersicht all unserer Hilfsmittelnummern finden Sie am Ende des Gesamtkatalogs. Produkte ohne Hilfsmittelnummer können ebenfalls vom Kostenträger übernommen werden und werden in einem besonderen Verfahren im Einzelfall vor Genehmigung geprüft.
Den Burmeier-Partner in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Händlersuche.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Händler vor Ort. Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein Ordnungsinstrument der Kostenträger und stellt keine Positivliste dar, wie etwa bei Arzneimitteln. Eine Kostenübernahme ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung immer möglich. Die benötigten Unterlagen erstellt Ihr Sanitätshaus gerne mit Ihnen zusammen. Hier geht es zur Händlersuche.
Die Kranken- oder Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Standardversorgung – besorgen Sie sich einfach Rezept von Ihrem behandelnden Arzt und reichen dieses gemeinsam mit Ihrem Fachhändler vor Ort ein.
Möchten Sie ein neues Pflegebett oder eine individuelle Ausstattung über den Standard hinaus, konfigurieren Sie Ihr Wunschbett hier. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Fachhändler in der Nähe.
Burmeier setzt auf den medizinischen Fachhandel. Sie finden Ihren Händler vor Ort bequem über unsere Händlersuche.
Viele Sanitätshäuser zeigen eine Auswahl unserer Betten in ihren Geschäftsräumen. In unserem Ausstellungsgebäude in Herford können Sie alle Modelle in einer wohnlich gestalteten Umgebung besichtigen. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Auf den Produktseiten auf www.burmeier.com und auf dem YouTube-Kanal der Stiegelmeyer-Gruppe: https://www.youtube.com/user/StiegelmeyerGruppe
Jedem Pflegebett liegt eine gedruckte Gebrauchsanweisung bei, bitte bewahren Sie diese gut auf. Sollte die Gebrauchsanweisung nicht vorliegen, können Sie diese auf unserer Website im Downloadbereich als PDF herunterladen. Zum Bettenfinder.
Ansprechpartner bei allen Servicefragen ist der medizinische Fachhändler in Ihrem Sanitätshaus. Zur Händlersuche.
Sie können handelsübliche Matratzen in den Maßen des Bettenmodells verwenden. Sollten Sie extrem hohe oder aufeinander gestapelte Matratzen einsetzen, ist ggf. eine Erhöhung der Seitensicherung mithilfe eines aufsteckbaren Holmes empfehlenswert. Bitte verwenden Sie keine Matratzen mit Federkern. Die Mindestanforderung an die Matratze ist in der Gebrauchsanweisung beschrieben. Für besonders gesunden und erholsamen Schlaf können wir Ihnen unsere Burmeier-Matratzen empfehlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Burmeier-Pflegebetten mit einem 24-Volt-Antriebssystem stellt das Schaltnetzteil direkt an der Steckdose eine Schutzkleinspannung her. Dadurch befindet sich keine 230 Volt führende Komponente mehr in der Nähe des Bewohners. Mit diesem System bleibt das Bett im Ruhezustand stromlos und im Betrieb werden nur 24 Volt benötigt, sodass der Energieverbrauch insgesamt um bis zu 93 % sinkt. Ableitstrommessungen sind über die zu erwartende Nutzungsdauer des Bettes hinaus nicht notwendig.
Unser Standard-Liegeflächenmaß beträgt 90 x 200 cm. Für Menschen mit einer Körpergröße über 1,90 m empfiehlt sich eine Bettverlängerung, die optional erhältlich ist. Die Betten Regia und Inovia mit teleskopierbarer Seitensicherung lassen sich sogar auf eine Länge von 227 cm verlängern. Wer mehr Komfort in der Breite wünscht, findet in unserem Katalog Modelle mit 100, 120 und 140 cm Breite.