Im täglichen Umgang mit Pflegebetten ergeben sich immer wieder Fragen – sowohl bei Händlern und Auslieferern als auch bei den Kunden. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt und beantwortet. So sind Sie bei Beratung, Bestellung und Auslieferung immer gut informiert.
Nein, unsere Modelle entsprechen von Anfang an allen normativen Anforderungen. Die einzige Veränderung ist der Hinweis „MD“ auf dem Typenschild – für „Medical Device“ (Medizinprodukt). Intern haben wir unsere Dokumentation der Betten erweitert. Rückverfolgbarkeit und Risikobewertungen zum Beispiel erfüllen nun genau die neuen Vorgaben der MDR.
Wir werden diese Dokumente im Lauf des Monats Mai 2020 im Händlerbereich unserer Webseite verfügbar machen: www.partner.burmeier.com.
Unser vertrauter Gebietsverkaufsleiter in Ihrer Region unterstützt Sie gern bei Fragen zur alltäglichen Umsetzung der MDR. Bei Fragen zu technischen und normativen Details steht ihm unser Sicherheitsbeautragter jederzeit beratend zur Seite. Dieser ist zugleich unsere Verantwortliche Person MDR (PRRC – Person Responsible for Regulatory Compliance). Bei weiteren Fragen zum Thema nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.
Sie wollen mehr über die MDR (Medical Device Regulation) erfahren? Weitere Informationen finden Sie hier.
Die „sichere Arbeitslast“ ist die größte zulässige Last, die das Bett heben darf. Die Last ist die Summe aus Gewicht des Patienten, Matratze, Bettwäsche, Zubehör wie Aufrichter, Wechseldrucksystem usw. „Sichere Arbeitslast“ ist ein feststehender Begriff aus der Norm, der nicht mit anderen Begriffen (z. B. Nutzlast) verwechselt werden sollte. Ein Bett darf dauerhaft mit der sicheren Arbeitslast belastet und uneingeschränkt betrieben werden. Das „max. zulässige Patientengewicht“ ist abhängig vom gleichzeitig mit angebrachten Gesamtgewicht des Zubehörs (z. B. Beatmungsgeräte, Infusionen).
Als Empfehlung setzen wir bei herkömmlichen Betten mit den Maßen 90 x 200 cm das Patientengewicht 40 kg niedriger als die sichere Arbeitslast an, bei besonders breiten Schwerlastbetten 70 kg niedriger. Das Dali II 24 Volt käme demnach bei einer sicheren Arbeitslast von 185 kg auf ein maximal empfohlenes Patientengewicht von 145 kg, beim Schwerlastbett Gigant liegen die Werte entsprechend bei 350 kg sicherer Arbeitslast und maximal empfohlenen 280 kg Patientengewicht.
Das maximale Patientengewicht finden Sie ebenfalls in der ausklappbaren Datentabelle im unteren Bereich unserer Produktseiten.
Sie können handelsübliche Matratzen in den Maßen des Bettenmodells verwenden. Sollten Sie extrem hohe oder aufeinander gestapelte Matratzen einsetzen, ist ggf. eine Erhöhung der Seitensicherung mithilfe eines aufsteckbaren Holmes empfehlenswert. Bitte verwenden Sie keine Matratzen mit Federkern. Die Mindestanforderung an die Matratze ist in der Gebrauchsanweisung beschrieben. Für besonders gesunden und erholsamen Schlaf können wir Ihnen unsere Burmeier-Matratzen empfehlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wählen Sie auf unserer Website www.burmeier.com das Pflegebett aus, dessen Maße Sie erfahren möchten. Auf der Produktseite befindet sich ein Downloadbereich, in dem Sie eine Maßskizze mit allen Abmessungen, Verstellwinkeln und Gewichten finden.
Allura II 100, Inovia, Lippe IV, Regia, Westfalia IV - Hier geht es zum Bettenfinder.
Allura II 120, Gigant, Lippe 120 - Hier geht es zum Bettenfinder.
Alle Modelle sind in unserem Standarddekor Buche Natur erhältlich, das zu nahezu jeder Einrichtung passt und sich ideal mit vielen Farben kombinieren lässt. Für unsere Residenzbetten sind optional weitere Dekore verfügbar, z. B. Kirsche Edel, Kirsche Havanna, Königsahorn oder das helle Magnolia. Eine genaue Übersicht enthält die Tabelle unseres Gesamtkatalogs, den Sie auf www.burmeier.com herunterladen können. Auch unser Bettenkonfigurator bietet alle verfügbaren Dekore an.
Alle Pflegebetten müssen den aktuellen Anforderungen der gültigen Norm DIN EN 60601-2-52 für Pflegebetten entsprechen. Betten, die dieser Norm nicht entsprechen, dürfen nicht mehr betrieben werden. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Ihr Bett noch der Norm entspricht, beraten wir Sie gern.
Besteht der Verdacht, dass eine Beschädigung oder Funktionsstörung vorliegt, sollte das Produkt sofort außer Betrieb genommen werden, um eine Überprüfung und ggf. Reparatur durch einen geschulten Servicepartner zu veranlassen.
Unser Standard-Liegeflächenmaß beträgt 90 x 200 cm. Für Menschen mit einer Körpergröße über 1,90 m empfiehlt sich eine Bettverlängerung, die optional erhältlich ist. Die Betten Regia und Inovia mit teleskopierbarer Seitensicherung lassen sich sogar auf eine Länge von 227 cm verlängern. Wer mehr Komfort in der Breite wünscht, findet in unserem Katalog Modelle mit 100, 120 und 140 cm Breite.
Bei Burmeier-Pflegebetten mit einem 24-Volt-Antriebssystem stellt das Schaltnetzteil direkt an der Steckdose eine Schutzkleinspannung her. Dadurch befindet sich keine 230 Volt führende Komponente mehr in der Nähe des Bewohners. Mit diesem System bleibt das Bett im Ruhezustand stromlos und im Betrieb werden nur 24 Volt benötigt, sodass der Energieverbrauch insgesamt um bis zu 93 % sinkt. Ableitstrommessungen sind über die zu erwartende Nutzungsdauer des Bettes hinaus nicht notwendig.
Standard-Antriebssysteme von Dewert, Hiwin, Linak und Timotion: Wir empfehlen eine jährliche Inspektion und Funktionsprüfung. Liegt die Fehlerquote bei Ihren Pflegebetten nachweislich nicht über 2 %, kann der Prüfzyklus auf maximal 2 Jahre verlängert werden.
Linak-24-Volt-Antriebssysteme: Wir empfehlen eine jährliche Inspektion und Funktionsprüfung. Liegt die Fehlerquote bei Ihren Pflegebetten nachweislich nicht über 2 %, kann der Prüfzyklus auf maximal 2 Jahre verlängert werden. Die erste Ableitstrommessung haben wir vor der Auslieferung bereits durchgeführt. Danach genügt eine elektrische Messung ausschließlich des Netzteils alle 10Jahre.
Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen liegt beim Betreiber des Bettes – laut Medizinprodukteverordnung ist bei Versorgung auf Rezept der Betreiber immer der Kostenträger. Er kann diese Pflicht aber auch delegieren. In der Praxis ist daher also zu prüfen, wer die Betreiberpflichten wahrnehmen muss.
Alle Pflegebetten müssen den aktuellen Anforderungen der gültigen Norm DIN EN 60601-2-52 für Pflegebetten entsprechen. Betten, die dieser Norm nicht entsprechen, dürfen nicht mehr betrieben werden. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Ihr Bett noch der Norm entspricht, beraten wir Sie gern.
Besteht der Verdacht, dass eine Beschädigung oder Funktionsstörung vorliegt, sollte das Produkt sofort außer Betrieb genommen werden, um eine Überprüfung und ggf. Reparatur durch einen geschulten Servicepartner zu veranlassen. Link: Händlersuche.
Im Händlerbereich auf www.burmeier.com bieten wir kostenlose Schulungsinhalte zu vielen Themen rund um häusliche Pflegebetten an. Bitte melden Sie sich zur Nutzung im Händlerbereich an: Link.
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Aktuelle Fotos zum Download finden Sie in unserer Bilddatenbank im Händlerbereich auf www.burmeier.com. Bitte geben Sie bei einer Veröffentlichung den Bildnachweis „Foto: Burmeier“ an.
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